Am 18.07.2024 entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Münster in einem Gerichtsurteil, dass die Gewinne eines Turnier-Pokerspielers als gewerbliche Einkünfte zählen, und aus diesem Grund versteuert werden müssen.

Bereits 2024 gab es ein ähnliches Urteil. Doch was war die rechtliche Grundlage für den Rechtsstreit und was müssen Hobby- und Profi-Pokerspieler in Zukunft beachten, wenn es um ihre Gewinne geht?

Die rechtlichen Grundlagen zur Versteuerung

Das Urteil des Finanzgerichts gründet sich darauf, dass die betroffenen Pokerspieler das Spiel gewerblich betrieben haben. Laut Gesetz liegt eine gewerbliche Tätigkeit bei selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeiten mit einer klaren Absicht auf Gewinn vor, die sich am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr beteiligen. Die Gewinne, die aus dieser Tätigkeit entstehen, fallen dann unter das Umsatzsteuergesetz § 1 UStG Abs. 1 Nr. 1. Laut diesem Gesetz unterliegen die Lieferungen oder sonstige Leistungen eines Unternehmers, die im Inland gegen ein Entgelt durchgeführt werden, der Umsatzsteuer.

Der Unterschied zwischen Einkommens- und Umsatzsteuer

Um die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, muss man den Unterschied zwischen Einkommens- und Umsatzsteuer kennen. Einkommenssteuerpflichtig sind lediglich die echt positiven Gewinne eines Veranlagungszeitraums. Gewinnt man über einen Zeitraum also beispielsweise 75.000 € – sowohl durch Gewinnauszahlungen und Preisgelder selbst, als auch durch Werbeeinnahmen oder sonstige Verträge –, hat dabei aber 50.000 € an Ausgaben, beispielsweise durch Startgelder und Buy-Ins, dann muss man lediglich die Differenz von 25.000 € versteuern. Umsatzsteuerpflichtig hingegen sind grundsätzlich alle gewerblichen Einnahmen, egal, ob am Ende des Veranlagungszeitraums ein Gewinn oder Verlust entsteht. In diesem Fall würde das die vollen 75.000 € betreffen.

Poker als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?

Ob Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel ist, ist schon seit geraumer Zeit eine heiße Debatte. Sollte die Teilnahme an Pokerturnieren unter das Umsatzsteuergesetz fallen, ist diese Frage allerdings gar nicht mehr relevant. Lediglich für die Versteuerung als Einkommen macht es einen Unterschied, ob Poker als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel betrachtet wird, denn für Gewinne aus Glücksspielen werden keine Steuern erhoben. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass beim Poker zumindest ab einem gewissen Level nicht nur das Glück über den Ausgang des Spiels entscheidet, sondern auch die Spielerfahrung und die Geschicklichkeit des Spielers – und diese Untersuchungen wurden auch schon vor Gericht verwendet.

Teilnahme an Pokerspielen im In- und Ausland

Der erste Paragraph des Umsatzsteuergesetzes richtet sich an Einnahmen aus dem Inland. Doch vor allem beim Online-Poker findet der Leistungsaustausch eigentlich im Ausland, oft in sogenannten Steueroasen wie Malta oder Gibraltar, statt. Auch Turniere werden häufig im Ausland ausgetragen. Wie sich das auf die Rechtslage auswirken wird, ist noch nicht eindeutig geklärt – es ist allerdings hilfreich, auch diese Bedingung zu kennen, um sich vor Gericht darauf berufen zu können.

Tipps für Pokerspieler

Pokerspieler müssen sich in Zukunft vor allem zwei Fragen stellen:

  1. Betreibe ich das Spiel als gewerbliche Tätigkeit?

Und wenn dies nicht der Fall ist:

  1. Spiele ich auf einem Level, auf dem Poker bereits mehr Geschicklichkeit als Glück ist?

Im ersten Fall kann der gesamte Umsatz, ungeachtet der Ausgaben, durch das Finanzamt versteuert werden, im zweiten Fall ist lediglich die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben potentiell steuerpflichtig. In den beiden bereits erwähnten Urteilen traten die Spieler öffentlich als Profispieler auf, hatten verschiedene Nebeneinkünfte durch Werbemaßnahmen, und ließen sich zum Teil sogar beurlauben, um sich auf das Pokern zu konzentrieren. Daher entschied das Gericht, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Umsatz- oder Gewinnhöhe: Die Spieler führten zum Teil kein Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Das berechtigt das Finanzamt dazu, den steuerpflichtigen Betrag durchaus großzügig zu schätzen. Im konkreten Fall wurden die Einzahlungsbeträge des Zahlungszeitraums einfach verdoppelt – denn es könnte ja sein, dass ein Teil der Einnahmen direkt ausgegeben und nicht eingezahlt wurde. Wer Poker professionell oder auf hohem Niveau betreibt, und so eventuell unter das Einkommens- oder Umsatzsteuergesetz fällt, sollte seine Gewinne und Verluste daher gut dokumentieren.

Interessant ist nebenbei, dass das Finanzamt bisher nur erfolgreiche Pokerspieler erwischt hat. Würde das Urteil von nun an konsequent umgesetzt werden, dann müssten auch Steuerentlastungen für Verluste möglich sein.

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